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Artikelverzeichnis Auto & Verkehr Der Weg zum eigenen Auto

Der Weg zum eigenen Auto



Das erste oder auch das fünfte Auto – es ist immer wieder spannend, sich auf die Suche nach einem neuen Fahrzeug zu begeben.

Jeder Mensch, der selbst ein Auto fahren möchte, muss eine Erlaubnis dazu besitzen. Diese Erlaubnis ist inzwischen eine kleine Plastikkarte, auf der in Europanorm vermerkt ist, welche Art der Fahrzeuge der Inhaber führen darf und welche Hilfsmittel er ggf. dazu benutzen muss.

Der EU-Führerschein lässt bei der Erlaubnis für PKW nur noch Fahrzeuge bis 3,2 t Gesamtgewicht zu, während diejenigen, die nach bundesdeutschem Recht den Führerschein erworben haben, noch Autos bis 7,5 t fahren und kleinere Anhänger mitführen dürfen. Bei dem Übergang der beiden Rechtssysteme gab es ein paar kleinere Änderungen in der STVO. So gilt jetzt auch im Kreisverkehr die Rechts- vor- Links- Regelung, sofern nichts Anderes ausgeschildert ist. Ist der Kreisverkehr mit dem blau/ weißen Schild gekennzeichnet, wird beim Einfahren nicht mehr geblinkt, sondern nur noch beim Ausfahren.

Auch das Reißverschlusssystem hat eine kleine Änderung erfahren. Jetzt muss der Lenker des Autos bis zur Engstelle vorfahren und sich erst dann einordnen. Wer bist Mitte der 90er Jahre die Ausbildung absolviert hat, lernte noch, dass er frühzeitig mit seinem Auto eine Lücke zum einordnen nutzen sollte.

Wer sich einmal die Zeit nimmt und die Autos an einer Ampelkreuzung mit unbeleuchtetem grünem Pfeil beobachtet, der wird feststellen, dass sich viele Menschen damit schwer tun. Ist der grüne Abbiegepfeil beleuchtet, darf man abbiegen, ohne vorher anzuhalten. Fährt man mit seinem Auto auf eine Ampel mit unbeleuchtetem grünem Pfeil zu und die Ampel zeigt Rot, heißt das erst einmal Anhalten, Schauen und dann erst weiterfahren. Doch viele Menschen wissen dies nicht und verhalten sich entsprechend gesetzeswidrig.

Autorin: Sandra Müller